MIETRECHT
Im Zusammenhang mit der Überlassung von Räumlichkeiten zu Wohn- oder Geschäftszwecken, können für beide Vertragsteile rechtliche Probleme bzw. Auseinandersetzungen in nahezu jedem Stadium des Mietverhältnisses auftreten. Eine frühzeitige rechtlich fundierte Beratung auf Mieter- oder Vermieterseite kann dabei helfen, Schwierigkeiten bereits im Vorfeld zu klären oder bestehende Ansprüche durchzusetzen. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen aus dem Bereich des Mietrechts, insbesondere zu nachfolgenden Themen, zur Verfügung:

- Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht
- Überprüfung von Formularmietverträge
- Mietpreisüberhöhung und Mietpreiswucher
- Mieterhöhungen (Mietspiegel, Modernisierungsmaßnahmen)
- Rechtsgeschäftliche Mietpreiserhöhungsvereinbarung
- Betriebskostenabrechnung
- Mietsicherheiten (Mietkaution)
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Schönheitsreparaturen (Umfang, Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturen)
- Mietpreisbremse
- Mietgebrauch und Mieterhaftung
- Gewährleistung und Vermieterhaftung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung durch Mieter
- Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
- Außerordentlichen befristete Kündigung
- Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Gestaltung und Überprüfung von Mietaufhebungsverträgen
- Abwicklung beendeter Mietverhältnisse
- Zwangsvollstreckung, Zwangsräumung, Zwangsverwaltung